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Erdölsuche in der Südpfalz

28.01.2013 | Allgemein

Zum Thema Erdölsuche in der Südpfalz veröffentlichte der Bundesverband Bürgerinitiativen Tiefe Geothermie e.V. folgende Presseerklärung: 

Erdölsuche Südpfalz: Bedenken der Einwohner vollumfänglich berechtigt

Die in der Südpfalz – zuletzt in Wörth und Jockgrim – im Zusammenhang mit der Aufsuchung von Erdöl­vor­kommen geäußerten Bedenken und Ängste der Einwohner sind in vollem Umfang berechtigt.

Die seismische Erkundung ist nicht ohne das Hervorrufen von Erschütterungen durchzuführen. Diese Er­schütterungen wiederum können ohne weiteres zu Schäden an Häusern führen. In der Berichterstat­tung ist zwar immer wieder davon die Rede, dass die zwischen dem Unternehmen und den Gemeinden abgeschlos­senen Gestattungsverträge eine „Beweislastumkehr“ enthalten. Es stellt sich allerdings die Frage, ob diese „Beweislastumkehr“ nur als zwischen den Parteien des jeweiligen Gestattungsvertrages geltend verein­bart wurde oder hierbei auch daran gedacht wurde, diese „Beweislastumkehr“ ausdrück­lich auch zu­gunsten Drit­ter, nämlich der Anlieger, zu vereinbaren. Der Bundesverband Bürgerinitiativen Tiefe Geo­thermie e. V. for­dert, dass diese Gestattungsverträge offengelegt werden und jedem, insbe­sondere auch den betroffenen Anliegern, zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden. Die Betroffenen könnten dann nämlich auch überprü­fen, was hinsichtlich der Schadensregulierung im Einzelnen verein­bart wurde.

Insbesondere dürfte es auch problematisch werden, wenn – etwa ältere – Häuser schon „vor­belastet“ sind und dann in zeitlicher Nachfolge zu den Rüttelversuchen Risse auftreten. Dann wird wohl darüber ge­stritten, ob die Risse auch ohne die Rüt­telversuche aufgetreten wären. Auch ist offen, ob bei älteren Häusern Neuwert­ersatz geleistet wird oder die Hauseigentümer auf einem Teil der aufzuwen­denden Schadensbeseitigungs­kosten sitzen bleiben. Der Bun­desverband Bürgerinitiativen Tiefe Geo­thermie e. V. hofft, dass die Gemeinden beim Abschluss der Gestat­tungsverträge all diese Fragen mit­berücksichtigt haben. Ob in den Gestattungs­verträ­gen als Sicherheit eine selbstschuldnerische Bank­bürgschaft auf erstes Anfordern, verbunden mit einer voll­ständigen Beweislastum­kehr und dies alles auch zugunsten der Anlieger, vereinbart wurde, erscheint mehr als nur fraglich. Ohne eine derart umfas­sende Sicher­heitsleistung sind Sofortzahlungen in einem streiti­gen Scha­densfall nicht effektiv durch­setzbar.

Kein Verständnis hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Tiefe Geothermie e. V. dafür, dass für das bloße Aufstellen der Rüttel- und Messinstrumente eine Genehmigung des Grundeigentümers benötigt wird, hinge­gen für den eigentlich potentiell schadensträchtigen Vorgang, das Rütteln als solches, eine Genehmigung der Anlieger nicht erforderlich ist, obwohl die Erschütterungswellen ohne weiteres auch auf die Anliegergrundstü­cke und die dort befindlichen Gebäude einwirken. Hier versagt das deutsche Recht auf der ganzen Linie. Die Anlieger bleiben darauf verwiesen, die Aufsuchungserlaubnis anzu­fechten, wobei sich jedoch angesichts des unternehmerfreundlichen Bergrechts die Frage nach den Er­folgsaussichten stellt.

Bleibt das Rütteln ohne Schäden, ist die Gefahr für die Einwohner noch lange nicht gebannt:

Wird nämlich Erdöl gefunden, so ist auch mit dessen Förderung zu rechnen. Die entsprechenden Mas­sen­entnahmen führen, auch wenn das mit dem Erdöl mitgeförderte Wasser wieder in den Untergrund zurückge­führt wird, zu Volumenfehlbeständen im Umfang des entnommenen Erdöls im Untergrund, was mittel- bis langfristig zu erheblichen Bergsenkungen führen kann. In einem Gutachten, aufgefunden in staatsanwaltli­chen Ermittlungsakten betreffend Verantwortliche des Geothermiekraftwerks Landau, wird beschrieben, dass es in den Jahren 1955 bis 1994 im Raum Landau zu Absenkungen von bis zu 15 cm gekommen sei. Die Vermutung, dass dies mit der dortigen seit den 50er Jahren praktizierten Erdölförde­rung in Zu­sammenhang stehen könnte, liegt nahe. Bergsenkungen können nicht nur zu einer Schieflage von Gebäuden oder unmit­telbaren Schäden an diesen führen. Bergsenkungen können darüber hinaus auch Erd­beben auslösen, die zu weiteren erheblichen Schäden führen können. Auch insoweit hofft der Bundesverband Bürgerinitiativen Tiefe Geothermie e. V. zugunsten der betroffenen Hauseigentümer, dass diese Zukunftsperspektiven in den Scha­densregulierungsvereinbarungen der Gestattungsverträge vorausschauend mitberücksichtigt wurden.

Ergeben die seismischen Messungen ein aus Sicht des Unternehmens vielversprechendes Erdwärme­vor­kommen, so ist nicht auszuschließen, dass plötzlich anstelle einer Erdölförderung der Bau eines Geother­miekraftwerks, verbunden mit all seinen weiteren erheblichen Risiken, aktuell wird.

Landau, 23.01.2013