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Geothermie-Forum: „Aus“ für schadbringende BI-Laienspielschar

10.06.2013 | Allgemein

Bürgerinitiativen Steinweiler und Landau

stellen konkrete Forderungen im Geothermie-Forum

 

Wie bereits berichtet, wurde zum Abschluss der Mediation Tiefe Geothermie am 12. März 2013 ein realitätsfernes Ergebnispapier beschlossen, in dessen Folge der Schutz der Bürger vor den Auswirkungen der unwirtschaftlichen „Geothermieversuchsanstalten“ um keinen Deut gesetzlich verbessert wurde.

Das Land RLP, vertreten durch das grünengeführte Wirtschaftsministerium hat in trauter Einigkeit mit der Geothermielobby geschickt ein Moratorium verhindert, das bis zur Umsetzung des vereinbarten „Plebiszits mit Nullvariante“ den Schutz der Bürger sicherstellen sollte.

Stattdessen folgt nun auf die über zweijährige politisch motivierte Mediation – mit mehreren zehntausend Euro vom Steuerzahler finanziert – lediglich ein weiterer „Runder Tisch“ mit teuren Gutachten, deren Ergebnisse dann noch immer nicht umgesetzt, sondern lediglich in die „Enquetekommission Bürgerbeteiligung“ eingebracht werden, wo sie dann in der Arbeit dieser Kommission „berücksichtigt“ werden sollen. So wird der demokratische Bürgerentscheid bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag hinausgeschoben.

Die BI-Laienspielschar, die Hälfte hiervon offenbar ausschließlich durch Partikularinteressen getriebene Einzelpersonen ohne eine nachprüfbare Legitimation durch eine Basis, hat am 21. Mai 2013 somit eigenmächtig ein Ergebnis unterzeichnet, das die Interessen der von den Erdbeben betroffenen Bürger aufs sträflichste vernachlässigt.

Um weitere Nachteile abzuwenden, die den Bürgern durch die schon bislang schadbringende Mitwirkung dieser Kollaborateure drohen, werden nun die Bürgerinitiativen Steinweiler und Landau – unter vorläufiger Zurückstellung etlicher Bedenken gegen eine einstweilige Teilnahme an dieser an sich überflüssigen Runde – die notwendigen Forderungen für längst überfällige Maßnahmen im Geothermie-Forum einbringen.

 

Unsere Forderungen:

  1. Die Bürgerinitiativen Landau und Steinweiler haben schon seit ihrer Gründung stets gefordert: „Kein Geothermiekraftwerk gegen den Willen der Bürger vor Ort“. Unsere wichtigste Forderung ist daher ein Moratorium, d. h. die Sicherung des von der Mediationsgruppe beschlossenen Plebiszits mit Nullvariante auf kleinster Ortsebene bereits mit Wirkung ab heute. Dies bedeutet im Klartext: Es darf ab sofort kein Geothermievorhaben mehr geben, das nicht durch ein solches Plebiszit freigegeben wurde. Bevor das Plebiszit gesetzlich festgeschrieben ist, könnten ansonsten Unternehmen derzeit mit Projektanträgen auf Basis der gegenwärtigen Rechtslage durchstarten, ohne später ein solches Plebiszit befürchten zu müssen. Ein „Moratorium“ kann als solches ohne Rechtsgrundlage nicht verhängt werden. Es bedarf daher einer zulässigen gesetzlichen Maßnahme, welche die Wirkung eines Moratoriums entfaltet.
  2. Mindestabstand 5 km von der Bebauung
    Hierzu fordern wir, in der BVOT (Tiefbohrverordnung) für die Tiefengeothermie einen weiträumigen Sicherheitsabstand von mindestens 5 km zwischen den – auf die Erdoberfläche projizierten – Bohrlandepunkten und der nächsten projektfremden Bebauung festzuschreiben, und zwar unter Ausschluss der Anwendbarkeit des § 56 BVOT. Dies kann vom MWKEL durch Änderung der BVOT ohne großen Aufwand zeitnah erledigt werden.
  3. Abwicklung und Schließung der GKW-Ruine Landau. Untersuchungen der bisherigen Umwelt- und Schadens-Auswirkungen des Kraftwerks-Betriebes durch nachweislich, allseits anerkannte, unabhängige Sachverständige.
  4. Untersuchung der schweren Havarie des GKW Insheim vom 15. Februar 2013 durch unabhängige Kraftwerks-Sachverständige und Entzug der Erlaubnis für den Weiterbetrieb bis zur vollständigen Aufklärung der damaligen Ereignisse und dem Nachweis des erdbebenfreien Betriebs.
  5. Begrenzung der erlaubten Bodenschwinggeschwindigkeiten auf 0,7 mm/sec auch in Rheinland-Pfalz, bei darüber hinaus gehenden Werten wird der Kraftwerksbetrieb dauerhaft eingestellt. Es ist nicht vermittelbar, dass in RLP sehr viel höhere Werte der Bodenschwinggeschwindigkeit erlaubt sein sollen als im angrenzenden Baden-Württemberg.
  6. Kein Fracking/EGS/HDR (Enhanced Geothermal System, Hot-Dry-Rock) bzw. hydraulische oder chemische Stimulationen, die möglicherweise erhöhte Ausgasungen von umweltgefährdenden Stoffen wie etwa Methan oder das radioaktive Radon hervorrufen und unser Grundwasser nachhaltig schädigen können.
  7. Kein Geothermievorhaben darf genehmigt werden, dessen seismischer Einwirkungsbereich die Gemarkung Steinweiler tangiert.