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Landesregierung entrechtet Kommunen

13.07.2010 | Allgemein

Durch eine Bundesratsinitiative strebt die Landesregierung von Rheinland-Pfalz die flächendeckende Einführung von Planfeststellungsverfahren für Vorhaben der Tiefengeothermie an.

Ministerpräsident Beck und Wirtschaftsminister Hering erleichtern damit den Geothermie-Unternehmen und ihren Lobbyisten die Realisierung ihrer Kraftwerkspläne erheblich. Denn eine nähere Betrachtung zeigt, dass durch die Einführung von Planfeststellungsverfahren die Genehmigung hin zu nicht demokratisch legitimierten Bürokratien verlagert wird, deren Unabhängigkeit von Wirtschaftsinteressen und Qualifikation nach den Erfahrungen der letzten Jahre bezweifelt werden müssen.

Durch eine Änderung des § 1 Nr. 8 UVP-V Bergbau soll die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung künftig auf jedwede Bohrung zur Gewinnung von Erdwärme mit ab 1000 Meter Tiefe ausgeweitet werden.

Dies hat nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz zur Folge, dass bei Vorhaben der Tiefengeothermie ein Planfeststellungsverfahren stattfinden muss. Die im Rahmen dessen durchzuführende Öffentlichkeitsbeteiligung mit Anhörung der Gemeinden ersetzt das bisherige Recht der Gemeinden, bei einem Kraftwerks-Bauvorhaben das Einvernehmen zu versagen bzw. die Aufstellung eines Bebauungsplans zu verweigern.

Damit genehmigt aufgrund der sogenannten „Konzentrationswirkung“ des Planfeststellungsverfahrens zukünftig die Bergbehörde den oberirdischen Kraftwerksbau gleich mit, auch gegen den ausdrücklichen Willen der betroffenen Gemeinde.

Eine baurechtliche Entscheidung der Kreisverwaltung ist damit überflüssig, die Planungshoheit der Gemeinden wird beseitigt. Die flächendeckende Einführung von Planfeststellungsverfahren für alle Vorhaben der Tiefengeothermie führt somit zu einer massiven Entrechtung der kommunalen Ebene.

Auf diese „Nebenwirkung“ der von der Landesregierung angestrebten Änderung hatten die Vertreter der Bürgerinitiative Steinweiler bereits beim Gespräch mit Alexander Schweitzer im Wirtschaftsministerium am 19.04.2010 hingewiesen, als der Staatssekretär die Pläne der Landesregierung zu der nunmehr beschlossenen Bundesratsinitiative andeutete. Die Bedenken der Bürgerinitiative wurden dort zwar zur Kenntnis genommen. Eine Bedeutung wurde den Interessen der Kommunen seitens der Landesregierung aber offenbar nicht beigemessen, wie deren Vorstoß nunmehr zeigt.

Alle Gemeinden, bei denen ein Kraftwerk im Außenbereich errichtet werden soll, werden nach dem Willen der Landesregierung künftig auch ohne Existenz eines Bebauungsplans von den Kraftwerksplanungen der Geothermie-Unternehmen einfach überrollt.

Der Bau von Kraftwerken gegen den Willen von Gemeinden und ihrer Bürger ist undemokratisch. Die Bürgerinitiative Geothermie Steinweiler fordert deshalb die kommunalen Entscheidungsträger auf, mit uns den verfassungsrechtlich bedenklichen Abbau von Rechten der Gemeinde und der Bürger mit allen Mitteln zu verhindern.