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Moratorium: Landesregierung schiebt weiter die Verantwortung von sich

16.02.2011 | Allgemein

Wie zuletzt berichtet lehnt GeoEnergy für den Standort Schaidt ein Moratorium ab, will noch im 1. Quartal 2011 in Schaidt bohren und hat deswegen den Sofortvollzug beantragt. Die Landesregierung stellt nun in einer Presseerklärung vom 15.02.2011 den Bürgerinitiativen anheim, den schweren Eingriff hinzunehmen und so die Forderung nach einem Moratorium völlig aufzugeben. Damit lässt die Landesregierung die Bürger wieder einmal im Regen stehen.

Wir erinnern uns: „Ein Moratorium bezüglich der weiteren Vorhaben an den Geothermie-Standorten ist als Bestandteil des Mediationsverfahrens eine notwendige Voraussetzung“, so die Landesregierung noch im Oktober 2010. Der Begriff „Moratorium“ kommt aus dem Lateinischen (morari: „verzögern, aufschieben“) und bezeichnet nach allgemeinem Verständnis die Übereinkunft, eine bestimmte Sache aufzuschieben oder vorläufig zu unterlassen. Der Begriff des Moratoriums ist nun in letzter Zeit mehr und mehr aus dem Sprachgebrauch der Landesregierung verschwunden, die Rede ist vielmehr nur noch von „nicht mehr rückholbaren Tatsachen“. Der Unterschied liegt auf der Hand, denn was aufgeschoben wurde, muss nicht erst wieder zurückgeholt werden.

Gegen das Vorhaben in Schaidt sind Widersprüche des Wasserzweckverbands und der Stadt Wörth anhängig. Die Widersprüche gegen die erteilten Genehmigungen haben kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung. GeoEnergy hat deswegen beantragt, den Sofortvollzug der bereits ausgesprochenen Genehmigungen anzuordnen, um diese aufschiebende Wirkung zu umgehen und mit dem Vorhaben beginnen zu können.

„Ob bereits die Entscheidung über die Widersprüche sowie ein Antrag auf Sofortvollzug zur Errichtung des Bohrplatzes oder auch die Einrichtung eines Bohrplatzes nicht rückholbare Tatsachen darstellen, die einer Friedenspflicht widersprechen, sollte möglichst zwischen der Bürgerinitiative Schaidt und der Betreiberfirma diskutiert und verabredet werden“, schlug Staatssekretär Schweitzer nunmehr nach eigenem Bekunden in einem Schreiben an die Bürgerinitiative Schaidt vor.

Ein deftiger Schlag ins Gesicht der Bürger. Denn zum einen schiebt die Landesregierung die Verantwortung für das weitere Geschehen nach wie vor an die Bürgerinitiativen und Unternehmen ab, statt selbst gestaltend zu entscheiden – sprich: zu regieren. Weiß die Landesregierung selbst nicht mehr, was sie noch kürzlich als unverzichtbaren Bestandteil der Mediation ansah? Ist sie nicht mehr in der Lage dies exakt zu beurteilen? Zum anderen kann man es drehen und wenden wie man will: Anträge auf Anordnung des Sofortvollzugs und Entscheidungen hierüber dienen dem aggressiven Vorantreiben eines Projekts trotz anhängiger nach dem Willen des Gesetzgebers mit aufschiebender Wirkung ausgestatteter Rechtsbehelfe und sind – werden die Eilanträge als solche von GeoEnergy nicht ausdrücklich zurückgenommen – weder rückholbar noch mit dem Grundgedanken eines Moratoriums vereinbar. Denn mit solchen Schritten wird das Vorhaben nicht verzögert („morari“), sondern vorangetrieben. Wer also beim Thema Moratorium so argumentiert wie die Regierung, verkauft die Bürger für dumm.

Den Bürgerinitiativen und Unternehmen bleibt, wie der Staatssekretär in seiner Presseerklärung bemerkt, für die von ihm vorgeschlagenen Verhandlungen ein Zeitfenster bis zur Entscheidung über die Rechtsbehelfe, dessen Länge er aber wohlweislich offenlässt – und das, obwohl er dem Landesamt für Geologie und Bergbau als Landesbehörde ohne weiteres direkte Anweisungen hinsichtlich der Behandlung der Rechtsbehelfe erteilen kann. Die BI Steinweiler nimmt inzwischen Wetten darauf an, ob dieses Zeitfenster „zufällig“ am Tag nach der Landtagswahl – bzw. nach Ablauf einer sich daran anschließenden Schamfrist – endet. Na ja, Hauptsache, die Mediation platzt nicht vor der Landtagswahl, nicht wahr? Vermutlich liegen die Entscheidungen des Bergamts zugunsten von GeoEnergy ja schon längst in der Schublade, so wie schon kürzlich bei der SGD Süd im Fall Steinweiler.