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Schweitzer: Mediationsziel ist ein JA zur Geothermie

13.12.2010 | Allgemein

Für erhebliche Irritationen in der südpfälzischen Bevölkerung und bei den Geothermie-Bürgerinitiativen sorgte eine in einem Presseartikel der RHEINPFALZ vom 09.12.2010 wiedergegebene Äußerung des Staatssekretärs Alexander Schweitzer zur Frage des Ziels der geplanten Mediation.

In einer Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Frage von Abgeordneten erklärte Minister Hering noch im Oktober 2010: „Ein Mediationsverfahren macht aus Sicht der Landesregierung grundsätzlich nur Sinn, wenn es zielgerichtet, ergebnisoffen und ohne unüberwindbare Vorbedingungen geführt wird.“ (Landtags-Drucksache 15/5087).

Die Staatssekretäre Schweitzer und Kraege bestätigten dies zunächst in einer am 08.12.2010 erschienenen gemeinsamen Presseerklärung: „Es muss zukünftig gemeinsam mit interessierten Betreibern und den Verantwortlichen vor Ort, selbstverständlich auch basierend auf den Ergebnissen des Abschlussberichts, über Projekte zur Nutzung der tiefen Geothermie ergebnisoffen diskutiert und entschieden werden“.

In einem am 09.12.2010 erschienenen Bericht der RHEINPFALZ (Ludwigshafener Rundschau Nr. 286 vom Donnerstag, den 09. Dezember 2010 Seite 14) wird Staatssekretär Schweitzer nunmehr dahingehend zitiert, dass es „Ziel des Verfahrens sei, ein möglichst klares Ja zur Geothermie als Teil des Mixes erneuerbarer Energien hinzubekommen“.

Eine solche Aussage der Landesregierung wie die zuletzt veröffentlichte hat nun allerdings mit dem Begriff der Ergebnisoffenheit nichts mehr zu tun. Vielmehr ist damit offenkundig geworden: Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, die Bürgerinitiativen umzustimmen und auf ein „Ja“ zur Geothermie einzuschwören.

Mit dieser unmißverständlichen Äußerung schlägt sich die Landesregierung nunmehr unverhohlen auf die Seite der Betreiberfirmen.

Die neu zutage getretene Haltung der Landesregierung ist aus Sicht der BI Steinweiler völlig inakzeptabel. Ergebnisoffenheit ist eine unverhandelbare Grundvoraussetzung der Bürgerinitiativen für die Teilnahme an dem geplanten Mediationsverfahren.