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Steinweiler kämpft weiter

12.08.2011 | Allgemein

Wie bereits berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Neustadt die Klage der Ortsgemeinde in Sachen Zielabweichung abgewiesen. In der Ratssitzung vom 11.08.2011 beschlossen die Ratsmitglieder mehrheitlich, die vom Verwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung einzulegen. Der Rechtsstreit wird damit vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz fortgeführt.