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Tiefe Geothermie Aktuell

23.03.2011 | Allgemein

Die Bürgerinitiativen Steinweiler und Landau veröffentlichten anlässlich ihrer gestrigen Pressekonferenz zum Thema „Tiefe Geothermie Aktuell“ folgende gemeinsame

 Pressemitteilung:

1.
Darüber, dass die Erdbeben in Landau durch das dortige Geothermiekraftwerk ausgelöst wurden, besteht nach dem Abschlussbericht der Expertengruppe mittlerweile Einigkeit. Durch neue Sachverständigengutachten für zunächst zwei Landauer Gebäude ist nunmehr auch nachgewiesen, dass die dort entstandenen Schäden auf Erdbeben zurückzuführen sind. Die Schadensbilder sind nach der englischsprachigen Original­fassung der EMS-98 mindestens der Intensität VI zuzuordnen. Die Meinung der Expertengruppe, die Intensität des Bebens vom 15.08.2009 habe in Landau maximal V betragen, kann daher nicht aufrechterhalten werden.

Durch die spürbaren Erdbeben in Landau am 12.12.2010 und am 15.12.2010 wurde darüber hinaus auch die Annahme der Expertengruppe, die Seismizität bei der Tiefengeothermie sei beherrschbar, ad absurdum geführt.

Die Bürgerinitiativen Landau und Steinweiler begrüßen ausdrücklich das Regierungs­programm für die Jahre 2011-2016, nach welchem die Tiefengeothermie verantwort­lich nur ausgebaut werden kann, wenn Folgeschäden auszuschließen sind. Da Schäden, wie nunmehr nachgewiesen ist, nicht nur nicht ausgeschlossen werden können, sondern bereits eingetreten sind, fordern die Bürgerinitiativen Landau und Steinweiler die sofortige konsequente und kompromisslose Umsetzung dieses Regierungsprogramms: Laufende Genehmigungs­anträge für GKWe sind abzulehnen, bereits erteilte Genehmigungen sind aufzuheben.

2.
Mit der Verlängerung der Betriebsgenehmigung für das GKW Landau bis 31.03.2011 waren Auflagen verbunden. Über die Inhaltsstoffe des Thermalwassers bzw. des Thermal­was­serdampfes besteht bis heute keine Klarheit. Das GKW Landau blieb auch nach dem 31.12.2010 in Betrieb, obwohl die mit der Verlängerung verbundenen Auflagen, darunter die Vorlage eines Ergänzungsgutachtens, noch nicht vollständig erfüllt und die Untersuchungen des Thermalwassersdampfes bis heute noch nicht abgeschlossen sind. Dies ist nach unserer Auffassung keine sicherheitsorientierte Verwaltungspraxis.

3.
Bürgerbeteiligung bedeutet nicht nur, die Bürger „anzuhören“, sie „mitzunehmen“ und ihre Bedenken zu „berücksichtigen“. Die Umsetzung verstärkter Bürgerbeteiligung darf sich nicht darauf beschränken, die Bürger von den Planungen überzeugen zu wollen oder an Umset­zungsdetails mitwirken zu lassen. Bei Risikotechnologien müssen die vor Ort betroffenen Bürger ein unüberwindbares Veto-Recht haben.

 
4.
Das angeforderte vollständige Gutachten zur Risikoabschätzung betreffend das GKW Landau liegt den Bürgerinitiativen bis heute nicht vor. Das der BI Landau nur zur Einsicht vorgelegte Risikogutachten hat einen Umfang von 69 Seiten, hiervon sind ca. 30 Seiten, hiervon wiederum ca. 25 komplett, geschwärzt. Der Name eines zweiten Standorts neben Landau, auf den sich das Gutachten ebenfalls bezieht, ist in der Überschrift des Gutachtens geschwärzt. Es ist ein Skandal, wenn inzwischen sogar um Standortnamen ein Geheimnis gemacht wird. Was soll vor den Bürgern welcher Gemeinde hier verheimlicht werden? Bei Risikotechnologien wie der Tiefengeothermie darf es kein Versteckspiel hinter „Urheberrechtsschutz“ und so genannten „Betriebsgeheimnissen“ geben.