BIG Steinweiler e.V.

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Vorauseilender Gehorsam des Bergamtes?

22.10.2012 | Allgemein

Mitte September ließen Vertreter der Betreiberin des GKW Insheim die Öffentlichkeit wissen, dass bereits Anfang Oktober der erste Strom ins Netz eingespeist werden solle.[1]

Die BI Steinweiler wies sodann in einer am 14.09.2012 per email verbreiteten Pressemitteilung darauf hin, dass der Plan der Betreiberfirma, bereits Anfang Oktober den ersten Strom ins Netz einzuspeisen, wegen der Laufzeit des Offenlageverfahrens hinfällig sein dürfte.[2]

Daraufhin äußerte sich Prof. Dr. Ehses, Präsident des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB), dahingehend, dass das LGB wahrscheinlich eine vorläufige Inbetriebnahme des Geothermiekraftwerkes in Insheim genehmigen werde und dies gerade geprüft werde. Eine Entscheidung über den Sonderbetriebsplan werde, so Ehses in der RHEINPFALZ vom 22.09.2012, voraussichtlich kommende Woche getroffen.[3]

Wie nun bekannt wurde, hat das LGB durch Bescheid vom 11.10.2012 diese vorläufige Inbetriebnahme genehmigt. Dem zugrunde liegt ausweislich dieses Bescheids ein Antrag der Betreiberfirma vom 26.09.2012.

Diese sich aus den bekanntgewordenen Unterlagen ergebende zeitliche Abfolge führte bei zahlreichen Bürgern in Steinweiler zu erheblichen Irritationen und einigen Fragen: Wenn die Betreiberfirma die vorläufige Inbetriebnahme erst am 26.09.2012 beantragt hat, was gab es dann seitens des LGB bereits vier[4] oder gar mehr Tage zuvor schon zu prüfen? Gab es diesbezüglich mündliche Absprachen zwischen dem LGB und der Betreiberfirma? Und falls ja, was wurde hier unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Informationsvermittlung an die Bürger hinter den Kulissen verhandelt? Was war die Rechtsgrundlage für die bereits ohne vorliegenden Antrag des Betreibers seitens des LGB begonnene „Prüfung“? Wurde hier seitens des LGB aufgrund „vorauseilenden Gehorsams“ gegenüber der Betreiberfirma gehandelt? Weshalb erfolgte für den Sonderbetriebsplan betreffend diese sicherheitsrelevante vorläufige Inbetriebnahme nicht ebenfalls eine Offenlage in den mitbetroffenen Gebietskörperschaften?

Mit der von der Landesregierung bislang lediglich verbal beschworenen Transparenz und echter Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe haben solche aus Sicht der Bürger suspekten Vorgänge nichts zu tun. Vielmehr erinnern der den Bürgern bekanntgewordene zeitliche Ablauf sowie die damit zusammenhängenden Aussagen des LGB eher an Machenschaften konspirativer Zirkel als an eine an Bürgerinteressen orientierte Verwaltung. Es liegt nun am LGB bzw. dem diesem übergeordneten Wirtschaftsministerium, hier umgehend für umfassende Transparenz und Aufklärung zu sorgen.


[1] Pfälzer Tageblatt – Ausgabe Rheinschiene Nr. 213 vom Mittwoch, den 12. September 2012 Seite 17

[2] Pfälzer Tageblatt – Ausgabe Rheinschiene Nr. 222 vom Samstag, den 22. September 2012 Seite 17

[3] wie Fn 2

[4] siehe Fn 2