BIG Steinweiler e.V.

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Erster Gebäudeabriss nach Geothermiebohrung

Wie die Sendung SWR Landesschau aktuell heute berichtet, muss in Staufen/Breisgau nunmehr das erste Haus gänzlich abgerissen werden. Die Standsicherheit sei nicht mehr gewährleistet, so die zuständige Behörde. Das Gebäude liege unmittelbar auf einem Bodenriss und sei dadurch in zwei Teile gerissen gerissen worden, heißt es in der Meldung des SWR, wobei die Rissbreite im Bauwerk mehr als 25 cm betrage.

Erdbeben Geothermie St. Gallen (CH)

Im Zusammenhang mit dem Tiefengeothermieprojekt in St. Gallen kam es am Samstag, den 20. Juli 2013 um 5:30 Uhr (MESZ) zu einem Erdbeben der Magnitude 3,6 in 5 km Tiefe. Lokale Stationsmagnituden lagen teilweise deutlich über 4. Während es anfangs hieß, über Schäden sei „nichts bekannt“, liegen nach Angaben der NZZ inzwischen 77 Schadensmeldungen vor. Und ein Ende dürfte bislang nicht abzusehen sein. Anders als in Landau und Basel trat das St. Gallener Schadbeben, das sich durch eine Vielzahl von kleineren Beben im Vorfeld angekündigt hatte, nicht erst während Zirkulationstests oder beim laufenden Betrieb des Geothermieprojekts auf, sondern bereits unmittelbar nach der Bohrphase. Auf die Gefahr, dass es in jedem Stadium eines Tiefengeothermieprojekts, also auch während der Bohrphase, zu Erdbeben kommen kann, hatten Fachleute bereits vor Jahren hingewiesen.

Über die Ursachen rätseln die Experten noch. Denkbar ist z. B., dass die Scherspannung des Gesteinssystems, welches dann in Bewegung geriet, bereits so weit „aufgeladen“ war, dass bereits der zwecks Verhinderung des Gasaustritts erfolgte relativ geringe Flüssigkeitseintrag zum Versagen des Systems führen musste und dies das Beben ausgelöst hat. Das Dilemma war, dass man bereits zu einem früheren Zeitpunkt dort Seismizität verspürte und den Wassereintrag sodann hätte stoppen müssen, sich aber gezwungen sah, zur Verhinderung weiteren Gasaustritts weiterhin Wasser und schwere Bohrspülung ins Bohrloch einzupressen. Wenn, wie hier, bei einer technischen Anlage eine Situation eintreten kann, bei der dann nur noch die Wahl zwischen Pest und Cholera besteht, dann ist dies ein deutliches Zeichen dafür, dass die Technik bei weitem nicht ausgereift war, mit anderen Worten: ein solches Projekt nach unserer Auffassung überhaupt nicht genehmigungsfähig ist, und dass man überhaupt die Erde besser in Ruhe lässt statt sie anzubohren.

Da auch bei weiteren Geothermieprojekten nicht ausgeschlossen werden kann, dass die in der Tiefengeothermie tätigen Zauberlehrlinge auf Gas stoßen, kann sich ein solcher Vorfall jederzeit wieder ereignen, möglicherweise verbunden mit weit schlimmeren Folgen.

Unsere Auffassung, dass das Verhalten des tiefen Untergrund unvorhersehbar und unberechenbar ist und daher die Tiefengeothermie in der Nähe besiedelter Räume verboten werden muss, hat sich durch dieses weitere Geothermie-Desaster jedenfalls wieder einmal bestätigt.

Insheim: Neues spürbares Beben

In Insheim hat sich am 13.07.2013 kurz vor 12.00 Uhr (MESZ) in einer Tiefe von 4 km ein weiteres induziertes Erdbeben ereignet. Mit einer durchschnittlichen Magnitude von 1,4 – lokale Stationsmagnituden lagen bei über 1,70 – war das Erdbeben spürbar. Das Epizentrum des Bebens lag östlich von Insheim, ganz in der Nähe der A65.

http://www.lgb-rlp.de/ler_action.HTML.23935.html

Geothermie-Desaster in Lochwiller/Elsass

Zu einer „aufstrebenden“ Gemeinde im Oberrheingraben hat sich inzwischen auch das ca. 30 km nordwestlich von Straßburg gelegene elsässische Dorf Lochwiller (dt. Lochweiler) entwickelt.

Nach einem Bericht von n24.de befinden sich dort Häuser in Schieflage und Fassaden voller Risse. Eine Straße sei eingesunken. Schuld sei, wie in Staufen/Breisgau, die im Zuge der Bohrungen für ein Erdwärmeprojekt erfolgte Durchteufung einer wasserundurchlässigen Tonschicht, was nach massivem Wassereintritt aus der darunterliegenden Schicht zum Aufquellen einer darüberliegenden calciumsulfathaltigen Schicht geführt habe. Die Hebungen dauern an und drohen das gesamte Dorf zu erfassen.

Obwohl die ersten Schadensbilder bereits vor zwei Jahren aufgetreten seien, haben die Geschädigten bislang keine Entschädigung vom Verursacher erhalten.

 

Neue Erdbebenserie Landau

In Landau kommt die Erde nach wie vor nicht zur Ruhe. Allein am 21.06.2013 kam es zu einer Serie von drei Erdbeben, die in der Spitze mit Stationsmagnituden von bis zu 1,54 gemessen wurden.

Dementi Amtsblatt

In der Ausgabe 27/2013 des Amtsblatts der Verbandsgemeinde Kandel vom 05.07.2013 (verteilt am 04.07.2013) wird im „Nichtamtlichen Teil“ unter der Überschrift „Bürgerinitiative Geothermie“ zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, welche die Frage des Ausbaus der Kreuzgasse in Steinweiler zum Thema hat.

Diese Einladung steht in keinem Zusammenhang mit der Bürgerinitiative Geothermie Steinweiler (BIGS) e. V. Wir erwarten daher eine kurze Richtigstellung im kommenden Amtsblatt an entsprechender Stelle. Wie die Meldung redaktionell zustande kam, entzieht sich der Kenntnis des Vorstands der Bürgerinitiative Geothermie Steinweiler (BIGS) e. V.

Die Bürgerinitiative Geothermie Steinweiler (BIGS) e. V. distanziert sich formal von der Einladung und nimmt, da das Thema nicht zu ihren satzungsmäßigen Aufgaben gehört, zur Frage des Ausbaus der Kreuzgasse inhaltlich keine Stellung und führt deswegen zu diesem Thema auch keine Informationsveranstaltungen durch.

Der Vorstand

Lemke und der „Schwarze Mann“ (II)

Wie schon unlängst in der SWR Landesschau äußerte sich Staatsministerin Lemke am 18.06.2013 in ähnlichem Tenor nun auch gegenüber dem Deutschlandfunk, dass nach einer Insolvenz, die sehr stark zu befürchten stehe, ein neuer Investor in Landau vielleicht versuchen werde, mehr aus der Anlage herauszuholen, was dann wieder zu „Mikroseismiken“ oder möglicherweise „mehr“ führen könne.

Mit anderen Worten im Klartext ausgedrückt: Bleibt die Energie Südwest nicht bei der Stange bzw. das Geothermiekraftwerk nicht überwiegend in öffentlicher Hand, müssen die Bürger nach Meinung von Frau Lemke befürchten, dass es zu Schadbeben kommen kann, welche das Hab und Gut der Bürger gefährden bzw. schädigen.

Erneut fährt Lemke damit die Linie, die Bürger mit dem „Schwarzen Mann“ in Gestalt eines noch unbekannten und völlig rücksichtlosen geldgierigen Investors zu verängstigen und zu verunsichern, statt anzukündigen, einen etwaigen neuen Investor von vornherein in die – ihm ohnehin durch bestehende Auflagen vorgegebenen – Schranken zu verweisen, ihn verschärft überwachen zu lassen, im Bedarfsfall weitere Auflagen zu verfügen und ggfls. den Laden endgültig dichtzumachen.

Die Äußerungen der Ministerin stellen somit nicht nur erneut die Wirksamkeit der Tätigkeit des nachgeordneten Bergamts gegenüber Bergbauunternehmern in Frage und untergraben ihre eigene Autorität, sondern sind auch in politischer Hinsicht gegenüber den Bürgern äußerst fragwürdig und unüberlegt. Denn die Bürger dieses Landes erwarten, dass die Landesregierung sie vor Schäden schützt, statt sie mit dem „Schwarzen Mann“ zu verunsichern und zu verängstigen.

Schutz der Bürger für Landesregierung und MdL uninteressant

MdL Schleicher-Rothmund lässt Bürger beim Bergrecht im Stich

Zur Forderung der BI Steinweiler, das Land möge umgehend seine landesrechtlichen Spielräume im Bergrecht nutzen und dadurch die Sicherheit der Bürger verbessern, hat sich nunmehr MdL Schleicher-Rothmund in einer Pressemitteilung vom 10.06.2013[1] geäußert.

Die Bürgerinitiativen Steinweiler und Landau-Südpfalz nehmen hierzu wie folgt Stellung:

In ihrer mehr von Demagogie als von Fakten geprägten Pressemitteilung verdreht die Abgeordnete die wesentlichen Tatsachen. Fakt ist, und diese selbst für Laien naheliegende Gewissheit haben auch die Experten in der Mediation bestätigt, dass sich die Sicherheit betreffend die seismischen Auswirkungen mit steigendem Abstand der Bohrlandepunkte von der Wohnbebauung erhöht. Sollte Schleicher-Rothmund einen Mindestabstand von 5 km als viel zu gering und damit als „Placebo“ empfinden, so mag sie einen größeren Sicherheitsabstand vorschlagen und bei der Wirtschaftsministerin durchsetzen; die Bürgerinitiativen werden diesem Vorschlag sicher nicht entgegentreten. Der von den Bürgerinitiativen favorisierte Mindestabstand wurde insbesondere nicht von involvierten Fachleuten verworfen und ist im Mediationsverfahren auch keineswegs wegen mangelnder Geeignetheit nicht ins Ergebnispapier gelangt, sondern weil sich die Unternehmen einem Mindestabstand verweigerten. Als Kompromiss hatte man sich sodann auf das Plebiszit betreffend den Abstand der Bohrlandepunkte geeinigt, das jetzt aber seinerseits von der Landesregierung nicht zügig umgesetzt wurde, sondern erneut in Arbeitskreisen begutachtet und diskutiert werden soll. Immerhin räumt die Abgeordnete mit ihrer Pressemitteilung unverblümt ein, dass es derzeit, was ohne jeden Mindestabstand auch niemanden verwundern kann, keine Sicherheit gegen Seismizität gibt. Obwohl diese Sicherheit im Interesse der Bürger umgehend geschaffen werden muss, kommt von Seiten der Abgeordneten diesbezüglich kein Signal zu landesrechtlichen Maßnahmen, obwohl diese möglich wären.

Weiter steht fest, dass jahrelange Diskussionen als solche, sei es in einer Mediation, in einem Geothermie-Forum oder in einer Enquete-Kommission, aktuell keine Sicherheit schaffen können. sondern die längst überfällige Schaffung von wirksamen Sicherheitsvorschriften dadurch nur mehr und mehr hinausgeschoben wird, vermutlich bis zum Sankt-Nimmerleinstag. Darüber hinaus muss sich die Abgeordnete die Frage gefallen lassen, weshalb man nicht schon vor der Mediation von dem bestehenden landesrechtlichen Spielraum Gebrauch gemacht hat.

Unwahr ist auch die Behauptung der Abgeordneten, das im Mediationsverfahren geforderte Plebiszit beziehe sich neben der Frage nach dem „ob“ auf die Standortauswahl. Gegenstand des Plebiszits ist laut Ergebnispapiers vielmehr der auf die Erdoberfläche projizierte Abstand der Bohrlandepunkte von der Wohnbebauung und damit sowohl tatsächlich als auch rechtlich ein völlig anderes Thema als eine Standortauswahl.

Auf unsere ebenfalls durch Landesrecht umsetzbare Forderung, umgehend bergrechtlich Sicherheitsabstände für vibroseismische Untersuchungen (Erdöl, „Rüttelversuche“) zu normieren, geht die Abgeordnete überhaupt nicht ein. Kein Wunder, denn zu diesem Thema gibt es noch keine Mediation oder sonstige „Arbeitskreise“, hinter denen sich die Wirtschaftsministerin verstecken kann. Somit wird neben der Wirtschaftsministerin auch Frau Schleicher-Rothmund – zumindest politisch und moralisch – für alle Schäden mitverantwortlich sein, die in der kommenden bereits angekündigten „Rüttelsaison“ an den Häusern unserer Mitbürger entstehen.

Statt die untätige Haltung des grünen Wirtschaftsministeriums zu unterstützen, sollte sich die Abgeordnete besser auf ihre eigentliche Pflicht, den Schutz der Bürger, besinnen. Immerhin hat sie noch am 28.04.2011 folgende Erklärung der Südpfälzer SPD mitunterzeichnet: „Ein Ausbau der Tiefen Geothermie kann nur erfolgen, wenn Folgeschäden auszuschließen sind.“ Da sich inzwischen z. B. in Landau und Rohrbach gezeigt hat, dass Folgeschäden nicht nur nicht auszuschließen, sondern konkret eingetreten sind, wäre es nun höchste Zeit für die Abgeordnete, Profil zu zeigen und die Grünen, die Ideologie über Bürgerschutz stellen und sich auch in der Südpfalz schon in mehrfacher Hinsicht als bürgerfeindlicher politischer Schadballast erwiesen haben, in ihre Schranken zu weisen.

Blamabel für die Abgeordnete ist schließlich leider auch ihr Verweis auf die Bundesrats-Drucksache Nr. 747/12, welche sich nach Angaben der Abgeordneten angeblich mit Fragen der Beweislastumkehr und der Verbesserung der Stellung der Geschädigten befasse. Ein Blick in diesen uns seit langem vorliegenden Bundesrats-Beratungsvorgang Nr. 747/12, 747/1/12, 747/12(B), hätte der Abgeordneten gezeigt, dass sich diese Länderinitiative mitnichten mit Beweislastfragen und Geschädigten befasst, sondern lediglich die Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zum Gegenstand hat, welche jedoch nicht vor jeder Tiefbohrung verpflichtend, sondern stets abhängig von einer „Vorprüfung des Einzelfalles“ sein soll, womit der Behördenwillkür erneut Tür und Tor geöffnet ist.

Übrigens hat auch, falls die Abgeordnete diesen Vorgang gemeint haben und als nächstes zitieren sollte, der uns ebenfalls seit geraumer Zeit bekannte Bundesrats-Beratungsvorgang 754/12, 754/1/12, 754/12(B) mitnichten eine Beweislastumkehr zum Gegenstand. Im Beschluss Drs.-Nr. 754/12(B) fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, den Geltungsbereich des Bergschadensrechts auf die Gewinnung von Bodenschätzen durch Tiefbohrungen zu erweitern. Diese konkrete Formulierung ist, nebenbei bemerkt, leider handwerklicher Pfusch, weil das Bergschadensrecht als solches längst auch für Tiefbohrungen gilt. Was die Länderkammer hier meint und anstreben will, ist die (je nach Rechtsauffassung: sei es klarstellende, sei es konstitutive) Erstreckung auch speziell der Bergschadensvermutung (§ 120 BBergG) auf den Bohrlochbergbau. Nur hat dies leider immer noch nichts mit einer Beweislastumkehr zu tun. Denn die Bergschadensvermutung ist keine Beweislastumkehr. Die Bergschadensvermutung schafft nach einhelliger bergrechtlicher Meinung nämlich – und dies auch nur für bestimmte Schadensbilder – lediglich eine Art Anscheinsbeweis, der nach den im BBergG eigens hierfür vorgesehenen unternehmerfreundlichen Mechanismen noch dazu relativ leicht entkräftet werden kann. Diese Vermutung ist nämlich bereits dann erschüttert und damit wertlos, wenn der Schaden z. B. auch auf einen „offensichtlichen“ Baumangel zurückgeführt werden kann(!). Hierzu muss der Bergbauunternehmer nur schlüssig darlegen, dass auch ein solcher Baumangel als Ursache in Betracht kommen kann; beweisen muss er den Baumangel bzw. dessen Schadensursächlichkeit hingegen nicht. Außer angeblichen Baumängeln sieht das BBergG im Zusammenhang mit der Bergschadensvermutung noch weitere „Schlupflöcher“ für die Unternehmer vor. Die Bergschadensvermutung ist daher ein recht stumpfes Schwert. Eine Beweislastumkehr, die schon vor Jahren von allen Bürgerinitiativen gefordert wurde, spielt hingegen in einer ganz anderen Liga als eine bloße Vermutung. Bei einer Beweislastumkehr müsste der Bergbauunternehmer nämlich „ohne wenn und aber“ den vollen Nachweis führen, dass ein im Einwirkungsbereich seines Bergbaubetriebs eingetretener Schaden nicht auf seinen Bergbaubetrieb zurückzuführen ist.

Erschwerend kommt hinzu, dass Schäden, die anlässlich vibroseismischer Tätigkeiten („Rüttelversuche“) geltend gemacht werden, von der Entschließung des Bundesrats zur Ausweitung des Geltungsbereichs der Bergschadensvermutung (BR-Drs. 754/12(B)) überhaupt nicht erfasst werden. Denn die Forderung des Bundesrats bezieht sich lediglich auf die Gewinnung von Bodenschätzen durch Tiefbohrungen und nicht auf die der Gewinnung vorausgehende Aufsuchungstätigkeit. Offen ist hierbei, ob man seitens des Bundesrates bzw. der Initiatoren der Entschließung die betroffenen Bürger dadurch absichtlich im Regen stehen lassen will oder es sich um fehlendes Problembewusstsein handelt.

Die im Bundesrat angestoßenen Länderinitiativen sind daher allesamt ungenügend, um den Schutz der Bürger ganzheitlich sicherzustellen. In gleichem Maße tadeln wir die fehlende Bereitschaft des Bundes, den Schutz der Bürger vor den Folgen des Bergbaus umfassend zu gewährleisten. Mit wechselseitigen Schuldzuweisungen, wie zwischen Bund und Ländern leider üblich, ist den Bürgern jedenfalls nicht geholfen.

Abschließend empfehlen wir Frau Schleicher-Rothmund zur Vermeidung weiterer Blamagen, von Versuchen der Volksverdummung künftig Abstand zu nehmen, insbesondere nicht ungeprüft Äußerungen der Wirtschaftsministerin oder deren subordinierten Chargen zu perpetuieren und sich besser überhaupt nur noch zu Themen zu äußern, die fachlich ihrem Horizont entsprechen.

 


[1] http://schleicher-rothmund.de/2013/06/10/ping-pong-kommunikation-in-sachen-bergrecht-barbara-schleicher-rothmund-erlautert-tatsachliche-spielraume-des-landes/


GKW Insheim produziert neue Erdbeben

Nach der schweren Havarie des Geothermiekraftwerks Insheim im Februar 2013 wurde das Kraftwerk inzwischen wieder in Betrieb genommen. Wie zu befürchten war, haben sich inzwischen innerhalb von zwölf Tagen vier neue induzierte Erdbeben ereignet.

Bombenentschärfung: GKW Landau im Evakuierungsbereich

Am Morgen des 10.06.2013 wurde auf dem Landesgartenschaugelände – wieder einmal – eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden, die am Freitag, den 14.06.2013 um 13.30 Uhr vom Kampfmittelräumdienst entschärft werden soll. Hierzu müssen rund 1400 Anwohner evakuiert werden.

Innerhalb des aus einem Plan der Stadt Landau ersichtlichen Evakuierungsbereichs liegt auch das Geothermiekraftwerk Landau, das unter anderem mit Tonnen von hochentzündlichem explosivem Isopentan betrieben wird. Darüber hinaus ist Isopentan gesundheitsschädlich und umweltgefährdend. Wird dieses Isopentan, z. B. durch eine explodierende Bombe, freigesetzt oder seinerseits zu einer explosiven Reaktion angeregt, wären die Folgen gegebenenfalls noch viel weitreichender als die Folgen der Explosion einer Fliegerbombe.

Wir können nur hoffen, dass dieses Szenario bei der Festlegung des Evakuierungsbereichs mitberücksichtigt wurde und wünschen dem Kampfmittelräumdienst bei seiner verantwortungsvollen und gefährlichen Aufgabe viel Erfolg.