BIG Steinweiler e.V.

Kategorien

Archiv

Bürger entsetzt: Druck in Landau darf wieder erhöht werden

30.12.2010 | Allgemein

Wie aus einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums hervorgeht, wurde die Weiterführung des Probebetriebes des Geothermiekraftwerks Landau zugelassen und bis zum 31.03.2011 befristet.

Nachdem am 12.12.2010 wieder einmal ein Erdbeben der Stärke 2 die Stadt Landau erschütterte, nahm die Betreiberfirma den Reinjektionsdruck nach eigenen Angaben auf 35 bar zurück. Zuvor wurde die Anlage nach Angaben der Betreiberfirma mit einem Druck von 43 bar betrieben; genehmigt waren zuletzt 45 bar. Verhindert werden konnten die Erdbeben vom 12.12.2010 durch diese Druckreduzierung erwartungsgemäß zwar nicht mehr, doch wähnte sich die Bevölkerung der Südpfalz von der Betreiberfirma wenigstens zu einem Stück weit mit ihren Befürchtungen scheinbar ernstgenommen.

In der neuen Zulassung wurde vom Bergamt bzw. von der Landesregierung jedoch nicht etwa der von der Betreiberfirma reduzierte Druck als neu markierte Obergrenze aufgegriffen, sondern zum Entsetzen der Bevölkerung der früher genehmigte Druck von 45 bar erneut gebilligt, obwohl unter genau diesen Genehmigungsbedingungen am 12.12.2010 nachweislich spürbare Erdbeben entstanden sind. Damit nimmt die Landesregierung sehenden Auges auch für die Zukunft ohne Rücksicht auf das Hab und Gut der Menschen in der Region weitere Erdbeben in Kauf. In der Presseerklärung steht es ja auch unverblümt: Die Sicherheit der Menschen steht an oberster Stelle. Gebäude und sonstiges Eigentum der Menschen bleiben wohlweislich unerwähnt.

Wenig hilfreich ist bei alledem der Vorbehalt der Landesregierung, „für den Fall von sicherheitsrelevanten Schäden aus seismischen Ereignissen die Zulassung jederzeit zurückzuziehen“. Denn unklar bleibt für die Bevölkerung, die sich verständlicherweise jedweden Schaden an ihren vier Wänden verbittet, was die Landesregierung unter „sicherheitsrelevant“ versteht.

Bei den neuen weiteren Auflagen zur seismischen Überwachung bleibt in der Presseerklärung des Ministeriums offen, ob diese Auflagen vom Betreiber umzusetzen sind, bevor das Kraftwerk ab dem 01.01.2011 den Betrieb mit hohem Pumpendruck von 45 bar fortsetzen darf oder ob das Kraftwerk zunächst wie gehabt weiterläuft, auch wenn die Auflagen noch nicht vollständig umgesetzt wurden.

Den aktuellen Schritt der Landesregierung, das Kraftwerk Landau mit erdbebenrelevantem Druck weiterlaufen zu lassen, wertet die BI Steinweiler als vorsätzliche Verletzung des Moratoriums. Die Durchführung des Mediationsverfahrens rückt damit in weite Ferne.