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Leonberg: Land lässt Geothermie-Geschädigte im Stich

19.08.2011 | Allgemein

Noch vor wenigen Tagen fragten wir uns, wie sich das Land Baden-Württemberg im Fall der Leonberger Geothermie-Geschädigten wohl verhalten wird. Jetzt ist es raus: Nach über zwei Wochen fühlt sich Minister Untersteller am 18.08.2011 „alarmiert“. Hinsichtlich der Bohrtiefe schränkte er zwar, nachdem sich auch in Renningen vor wenigen Tagen ein ähnliches Desaster ereignete, bis auf weiteres die oberflächennahe Geothermie ein, beruhigte aber zugleich die Geothermiebranche mit den Worten, dass die Einschränkung auch wieder zurückgenommen werden könne.

Für die Geschädigten hatte der Minister allerdings keine tröstlichen Worte und erst recht kein Geld übrig: „Unterstützung durch das Land kann es nicht geben“. Zuerst sei der Verursacher in die Pflicht zu nehmen, nicht die Allgemeinheit, so Untersteller. Dass der Verursacher den Schaden nicht anerkennt und die Geschädigten aller Voraussicht nach noch jahrelang prozessieren und auf Schadensersatz warten müssen, kümmert Untersteller jedoch nicht. Er kann sich Solidarfonds vorstellen, aber offenbar ohne das Land. Wer denn ansonsten einzahlen soll und ob solche Fonds dann auch wirklich unbürokratische Sofortzahlungen leisten werden, läßt Untersteller offen. Mit unausgegorenen Ideen und ohne finanzielle Unterstützung ist den Menschen nicht geholfen, Herr Minister! In Rheinland-Pfalz ist die Situation nicht besser: Auch in Landau warten die Hauptgeschädigten heute noch auf Schadensersatz.

Soweit Risikotechnologien überhaupt noch zugelassen werden sollen, ist folgendes zu bedenken: Der Staat ist als Gesetzgeber Veranlasser der Risikotechnologie, da er diese durch den Erlass von Erlaubnisgesetzen bzw. durch Unterlassen der Verabschiedung von Verbotsgesetzen überhaupt erst ermöglicht. Risikotechnogien sollen der Allgemeinheit nützen und der einzelne Bürger soll die Risiken alleine tragen? Der Staat ist deswegen dem geschädigten Bürger gegenüber moralisch als Erster in der Pflicht. Der Einzelne ist bei derartigen meist weder rechtsschutz- noch sonstwie versicherbaren Schäden hoffnungslos überfordert. Es müssen daher umgehend staatliche Schadensfonds geschaffen werden, die im Falle solcher Schäden aus Risikotechnologien Sofortzahlung an die Geschädigten leisten und das gezahlte Geld dann ihrerseits vom zu ermittelnden Verantwortlichen zurückholen können.

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