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VG Neustadt weist Klage ab

30.06.2011 | Allgemein

Mit Urteil vom heutigen Tage hat das Verwaltungsgericht Neustadt die Klage der Ortsgemeinde Steinweiler gegen einen Bescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) abgewiesen. Mit diesem Bescheid hatte die SGD Süd dem Antrag der STEAG New Energies GmbH (früher: Evonik New Energies GmbH) auf Zulassung einer Abweichung von dem Ziel des Regionalen Raumordnungsplans Rheinpfalz 2004 (ROP) stattgegeben.

Dagegen legte die Ortsgemeinde Steinweiler Widerspruch ein, der mit der Begründung zurückgewiesen wurde, die Zielsetzung „Landwirtschaft“ liege ausschließlich im überörtlichen Interesse der Raumordnung und Landesplanung. Die Gemeinde Steinweiler werde durch die Entscheidung nicht in ihrer Planungshoheit berührt, zumal sie anderweitige Planungsabsichten nicht vorgetragen habe.

Die dagegen von der Ortsgemeinde Steinweiler erhobene Klage hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts heute abgewiesen. Ein Abwehrrecht der Gemeinde gegenüber der überörtlichen Planung sei vorliegend nicht gegeben.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.